In folgenden Bundesländern sind die Fastenkurse, Basischen Wochen und Intervallfastenkurse als (neben-)berufliche Weiter-/Ausbildung im Rahmen von Bildungsurlaub/-freistellung anerkannt:
Niedersachsen // Sachsen-Anhalt // Thüringen // Saarland // Rheinland-Pfalz
Andere Bundesländer sind nicht geplant.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern gilt: grundsätzlich kann der Arbeitgeber immer auch aus Kulanz die Teilnahme an einem Seminar -anerkannt in einem anderen Bundesland- dem Arbeitnehmer individuell bewilligen. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf einen themenähnlichen Kurs aus Ihrem eigenen Bundesland hin und bitten um die Möglichkeit der Teilnahme an Ihrem Wunschseminar bei mir in Niedersachsen. Oftmals ist das nach individueller Absprache mit dem Arbeitgeber möglich.
Keine Anerkennung möglich in NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen.
Grundsätzliche Hinweise:
Beschäftigte dürfen frei aus anerkannten Bildungsurlaubsangeboten wählen. Der Inhalt eines Seminars muss weder etwas mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, noch darf der Arbeitgeber die Zustimmung zu einem Seminar vom Inhalt abhängig machen. Die Ablehnung von Bildungsurlaub ist nur möglich, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.
Jeder Beschäftige kann sich in Wunschthemen ausbilden/weiterbilden lassen, die er eventuell ehrenamtlich oder nebenberuflich später nutzen möchte (z.B. Lehrgang für Sportverein oder hier: Praxisseminar Fasten/ Basenfasten/ Intervallfasten als Basismodul für eine Ausbildung zur Fastenbegleitung. Jeder, der sich anmeldet, nimmt automatisch an einem Ausbildungsseminar teil.). Ob der Teilnehmer nach einer nebenberuflichen Ausbildung/Weiterbildung tatsächlich in dem Thema tätig wird, hat nichts damit zu tun und ist davon unabhängig, an einer Ausbildung/Weiterbildung zu diesem Thema im Rahmen von Bildungsurlaub teilzunehmen zu dürfen (Beispiel Niedersachsen: §11, Abs.3, Nr.2, NBildUG). Die Ablehnung von Bildungsurlaub ist nur möglich, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.
Keine inhaltlichen (Beispiel Niedersachsen: §8, NBildUG).
Viele weitere Infos zu Bildungsurlaub/-freistellung finden Sie hier.
Schritt 1: Sie schauen nach einem passenden Kurstermin: entweder ein Buchingerfastenwanderkurs, ein Basischer Vital-Aktiv-Kurs/Basenfasten oder Intervallfasten. Terminliste
Schritt 2: Sie beantragen bei Ihrem Arbeitgeber für den gewünschten Kurstermin regulären Urlaub und lassen sich diesen bestätigen.
Schritt 3: Sie melden sich verbindlich zum gewünschten Kurs an und erhalten die Buchungsbestätigung.
Ihre Teilnahme ist sichergestellt, sobald Ihre Anzahlung (innerhalb von 7 Tagen) eingegangen ist.
Wichtig: Ihre Anmeldung ist verbindlich und ist unabhängig von der Bewilligung des Arbeitgebers auf Bildungsurlaub/-freistellung.
Schritt 4: Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie die Bildungsurlaubsunterlagen für den Arbeitgeber, um den regulären Urlaub in Bildungsurlaub umschreiben zu lassen. Eine Ablehnung des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen ist unwahrscheinlich, da mit Ihrer Abwesenheit bereits geplant wurde, als der reguläre Urlaubsantrag unterschrieben wurde.
Übrigens: in den meisten Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz gilt: Haben Sie im letzten Jahr keinen Bildungsurlaub beansprucht, können Sie diesen im laufenden Jahr noch nutzen. So hätten Sie 2x5 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Anspruch aus dem Vorjahr (Beispiel Niedersachsen: §2 Abs.6 NBildUG).