Allgemeine Geschäftsbedingungen Kirsten Müller - Meer Fasten

 

Erster Teil - Seminare/Kurse: Fastenwochen, Basische Wochen mit Übernachtung

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Veranstalterin den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Veranstalterin zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.2. Nach Vertragsschluss erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung (z.B. per Email), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist die Veranstalterin an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss wird nach Empfang der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro fällig.

2.2 Der restliche Preis wird 2 Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 10. Tag vor Reisebeginn) wird die gesamte Seminargebühr sofort fällig.

2.3 Die Gebühren im Falle einer Stornierung werden jeweils sofort fällig.

2.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach sieben Tagen nach Eintritt der Fälligkeit nicht, kann die Veranstalterin von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten.

2.5 Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich die Veranstalterin zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von
€ 1,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

3. Leistungen, Preise

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Internet, Flyer) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung.

3.2. Alle angegebene Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen wesentlicher Seminarleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der Veranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Veranstalterin ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

5. Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Buchingerfasten

Das Angebot ist ein so genanntes "Fasten für Gesunde". Die Teilnahme als Erstfaster ist für 18-65jährige möglich. Fastenerfahrene können auch in höherem Alter mitmachen. Interessenten, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen (z.B. Blutdruckmedikamente, Diabeteskranke) oder die unter einer akuten Darmentzündung leiden (z.B. Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, akuten Hämorrhoiden), dürfen an diesem Angebot nicht teilnehmen. Sie können jedoch unter ärztlicher Aufsicht in einer Fastenklinik fasten. Adressen hierzu finden Sie bei der Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung.

Weitere Indikationen sind vom „Fasten für Gesunde“ ebenfalls ausgeschlossen: schwangere und stillende Frauen, Interessenten mit Magenschleimhautentzündung, mit krankhaften Essverhaltensstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht), mit Gicht und Rheuma unter ständiger Medikamenteneinnahme, mit Herzerkrankungen, regelmäßige Einnahme von Blutverdünnungsmedikamenten (z.B. Marcumar), mit Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie), mit Suchterkrankung (z.B. Alkohol, Drogen), nach frischen Operationen (mind. 8 Monate Zeitabstand), mit Krebserkrankung, Dialysepatienten, Interessenten mit sehr starkem Übergewicht bzw. Adipositas, regelmäßige Einnahme von Entwässerungs- und Abführmitteln, mit Schilddrüsenüberfunktion unter ständiger Medikamenteneinnahme (z.B. Hewethyreon, Thyreo), mit psychischen Erkrankungen unter medikamentöser Behandlung (z.B. Depression, Schizophrenie), mit geistiger Behinderung, mit mangelnder körperlicher Fitness (z.B. Nutzung von Gehhilfen / Rollatoren). Auch hier könnte ggf. das Fasten unter ärztlicher Aufsicht in einer Klinik durchgeführt werden.

Am Steinhuder Meer ist ein fasten-erfahrener Arzt tätig, der ggf. die individuelle Lage besprechen kann, so dass Sie ggf. mit ärztlichem Attest an dem Angebot teilnehmen können. Diese Abklärung müsste vor Anmeldung stattfinden, und bei Anmeldung das Attest vorgelegt werden.

Es erwartet Sie ein Bewegungsprogramm mit Frühgymnastik und ca. 2-4 Stunden Genuss-Wanderungen, teilweise bergauf und bergab, daher sollten Sie gut „zu Fuß“ sein.

6. Teilnahme an einer Basischen Woche

Im Gegensatz zu einer Fastenwoche nach Dr. Buchinger sind bei der Basischen Woche keine besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen bzgl. der Ernährung erforderlich. Gerade auch für Personen mit Medikamenteneinnahme ist diese leichte Form der Entlastung geeignet. Wenn Sie fit sind, gibt es keine Altersbeschränkung für die Teilnahme. Es erwartet Sie ein Bewegungsprogramm u.a. mit Gymnastik, Kurzwanderungen und Radfahren. Sie sollten daher gut „zu Fuß“ sein.

7. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Kursbeginn/Stornogebühren

7.1 Sie können jederzeit vor Kursbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Wenn Sie vom Kurs zurücktreten, verliert die Veranstalterin den Anspruch auf den Seminarpreis. Stattdessen kann die Veranstalterin, soweit der Rücktritt vom Kurs nicht von ihr zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Seminarpreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.4 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Seminarbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Seminarpreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Seminarleistungen sind dabei berücksichtigt.

Innerhalb von 2 Tagen nach Rücktritt vom Kurs können Sie einen Ersatzteilnehmer stellen. In diesem Fall entfallen die Rücktrittsgebühren. Dazu ist eine schriftliche Information an die Kursleitung erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Veranstalterin zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

7.3 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt von dem Seminar keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von der Veranstalterin in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.4) ausgewiesenen Kosten.

7.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

    bis zum 31. Tag vor Seminarbeginn 25 %

    ab dem 30. Tag vor Seminarbeginn  40 %

    ab dem 24. Tag vor Seminarbeginn  50 %

    ab dem 17. Tag vor Seminarbeginn  60 %

    ab dem 10. Tag vor Seminarbeginn  80 %

    ab dem 03. Tag vor Seminarbeginn bis zum Tag des Seminarbeginns oder bei

    Nichtantritt des Kurses 90 %

    des Seminarpreises.

7.5. Die Veranstalterin behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Veranstalterin nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Veranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Seminarleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

8.1 Die Veranstalterin kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Veranstalterin vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Veranstalterin behält jedoch den Anspruch auf den Seminarpreis.

Die Veranstalterin muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

8.2 Die Veranstalterin kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn von der Veranstaltung zurücktreten (Zugang beim Teilnehmer). Im Falle der Fastenwoche bzw. der Basischen Woche beträgt die Mindestteilnehmerzahl 6 Personen. Die Veranstalterin informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Seminarpreis dann umgehend zurück. In Ausnahmefällen ist es möglich, seitens der Veranstalterin die Veranstaltung auch mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.

8.3 Im Fall des Rücktritts der Veranstalterin nach Ziffer 8 ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung zu verlangen, wenn die Veranstalterin in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung der Veranstalterin gegenüber geltend zu machen. Sofern der Teilnehmer  von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Seminarpreis unverzüglich zurück.

9. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

9.1 Wird eine Seminarleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Die Veranstalterin kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2 Der Teilnehmer kann eine Minderung des Seminarpreises verlangen, falls Seminarleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

9.3 Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Veranstalterin innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.

9.4 Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, der Veranstalterin erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Veranstalterin verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung die Veranstalterin durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, schuldet er der Veranstalterin nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Seminarpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10. Haftung

10.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Teilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Seminarpreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat.

10.2 Die vertragliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig durch die Veranstalterin herbeigeführt wird oder

b) soweit die Veranstalterin für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.3 Für alle gegen die Veranstalterin gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Seminarpreises beschränkt.

10.4 Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung.

10.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11. Beherbergung der Kursteilnehmer bei Fastenwochen und Basischen Wochen

Der Vereinbarung über die Beherbergung des Kursteilnehmers kommt direkt zwischen dem Kursteilnehmer und dem jeweiligen Hotelbetrieb zustande. Die Veranstalterin tritt nur als Vermittlerin auf. Zahlungen für die Unterkunft sind direkt an der Rezeption des jeweiligen Hotelbetriebes zu leisten. Reklamationen,  Änderungs- und Sonderwünsche bezüglich der Unterkunft sind vom Kursteilnehmer direkt an den Hotelbetrieb zu adressieren. Alle das Hotel betreffenden Anliegen sind deshalb mit dem Hotel direkt zu klären. Es gelten die jeweiligen AGBs und die Stornierungsbedingungen des Hotels. Für Verträge mit Dritten übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

Für die Beherbergung sind die Vertragspartner das jeweilige Hotel und der Teilnehmer.

Hat ein Dritter für den Teilnehmer bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Teilnehmer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen bzgl. der Beherbergung.

Im Falle einer Absage durch den Teilnehmer gelten für die Stornierung des Hotelzimmers die jeweiligen Stornierungsbedingungen des Hotels. Diese Regelung gilt auch bei Krankheiten und unvorhersehbaren Ereignissen.

Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist (z.B. von ERGO, HanseMerkur, VCD).

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Meer Fasten von Kirsten Müller.

13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Bedingungen.

Zweiter Teil – Dienstverträge, Vorträge, Schulungen, Tagesseminare u.ä. ohne Übernachtung

14. Die Bestimmungen des ersten Teils gelten für alle Verträge über Dienstleistungen insbesondere Verträge über Schulungen und Seminare entsprechend, sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

15. Ziff. 2.1 findet auf Verträge dieses Teils keine Anwendung.

16. Die Mindestteilnehmerzahl im Sinne der Ziff. 8.2 beträgt auch hier 6 Teilnehmer. Die Veranstalterin informiert Sie spätestens 7 Tage vor dem Tag, an dem die Schulung bzw. das Seminar stattfinden soll, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist oder ob die Veranstalterin das Rücktrittsrecht aus wirtschaftlichen Gründen ausüben wird (Absage des Kurses). In Ausnahmefällen ist es möglich, seitens der Veranstalterin die Veranstaltung auch mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.

 

Stand: Januar 2023